Der Verein ‚Freunde des Kollegitheaters Schwyz’ wurde 2008 auf Initiative von Klaus Opilik, dem derzeitigen Regisseur des Kollegitheaters, gegründet.
Die Idee eines Theatervereins hängt mit dem Vorhaben zusammen, am Kollegi Schwyz jährlich ein grösseres Theaterprojekt zu realisieren. Die vergangenen vier Inszenierungen seit dem Jubiläumstheater zur 150-Jahrfeier des Kollegiums Schwyz haben gezeigt, dass dies mit einem nicht unbeträchtlichen Aufwand verbunden ist, sowohl hinsichtlich der finanziellen wie auch der personellen Ressourcen. Der Verein soll es ermöglichen, die Produktionen auf eine breitere Basis zu stellen und dem Schultheater auch eine gewisse institutionelle Unabhängigkeit zu verschaffen. Daneben dient er natürlich auch der Pflege des Kontaktes unter den ehemaligen Mitspielern. Zu diesem Zweck werden in unregelmässigen Abständen gemeinsame Theaterbesuche und evtl. auch Workshops organisiert.
Für das Vereinsjahr 2009/10:
Simona Beffa
Präsidentin
Lothar Opilik
Kassier
Eva Camenzind
Aktuarin
Beisitzer:
Anouk Schepens
Gesellschaftliches
Samuel Läubli
Beauftragter Homepage
Lukas Weber
Beisitzer
Mitglied im Theaterverein kann jeder werden, der durch seinen Beitrag das Kollegitheater unterstützen möchte. Der Gönnerbeitrag beträgt Fr. 10.- pro Jahr für Aktivmitglieder (also für an den Produktionen beteiligte Personen) bzw. Fr. 20.- pro Jahr für Passivmitglieder. Die Mitglieder werden regelmässig über die laufenden Produktionen und Aktivitäten orientiert und zu den Vorstellungen eingeladen.
Selbstverständlich sind auch höhere Zuwendungen willkommen. Ab einem Beitrag von Fr. 100.- werden die Mitglieder in die Gönnerliste des Programmheftes aufgenommen.
Mitglied werden ist kinderleicht: Einfach unser Mitgliedschaftsformular ausfüllen und den nachkommenden E-Mail-Anweisungen folgen. Bei Fragen stehen Anouk Schepens (anouk@kks-theater.ch) sowie Klaus Opilik (klaus@kks-theater.ch) jederzeit gerne zur Verfügung.
Konto: 579849-0004
IBAN: CH90 0077 7005 7984 9000 4
Clearing: 777
Lautend auf: Theaterverein KKS, 6430 Schwyz
Momentan sind keine Aktivitäten geplant.
Der Originaltext kann als .pdf-Datei hier heruntergeladen werden.
§1 Der Verein „Mitglieder, Freunde und Gönner des Kollegitheaters“ mit Sitz in Schwyz besteht ab Gründungsdatum vom 11. April 2008 als körperschaftliche Personenverbindung im Sinne von §60 ffZGI3.
§2 Der Verein bezweckt die ideelle und materielle Förderung des Kollegitheaters, die Förderung gemeinsamer kultureller Aktivitäten sowie die Pflege der Kontakt untereinander.
§3 Der Verein besteht aus Aktivmitgliedern und Passivmitgliedern
§4 Mitglieder können alle Angehörigen der KKS, alle Eltern von Schülerinnen und Schülern der KKS sowie alle Ehemaligen werden. Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand. Aus wichtigen Gründen kann der Vorstand ein Mitglied aus dem Verein entlassen. Der Betroffene kann den Ausschluss an die Mitgliederversammlung weiterziehen.
§5 Jedes Mitglied kann auf Ende eines Schuljahres unter Mitteilung an den Vorstand aus dem Verein austreten.
§6 Mit dem Austritt oder Ausschluss erlischt jeder Anspruch auf das Vereinsvermögen.
§7 Die Organe des Vereins sind:
§8 Die Mitgliedversammlung findet jährlich mindestens einmal statt und wird durch den Vorstand einberufen. Die Einberufung erfolgt ausserdem, wenn dies von einem Fünftel der Mitglieder verlangt wird. Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der Aktivmitglieder anwesend ist. Ist die Versammlung nicht beschlussfähig, ist innert vier Wochen eine neue einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden gültige Beschlüsse fassen kann. An der ordentlichen Mitgliederversammlung werden insbesondere folgende Traktanden behandelt:
§10 Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen. Er ist für alle Geschäfte zuständig, die nicht durch diese Statuten einem anderen Organ übertragen sind.
§11 Der Präsident beruft die Sitzungen des Vorstandes ein, leitet diese und die Mitgliederversammlungen.
§12 Die Revisoren kontrollieren die Jahresrechnung des Rechnungsführers und erstatten der Mitgliederversammlung ihren Prüfungsbefund. Einer der Revisoren lässt über die Genehmigung der Rechnung abstimmen.
§13 Der Regisseur wird durch die KKS eingestellt und besoldet, die Regieassistenz wird durch den Regisseur bestimmt.
§14 Das Rechnungsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
§15 Die Ausgaben werden durch folgende Einnahmen gedeckt:
§16 Die Auflösung oder Fusion des Vereins kann nur mit Zustimmung einer Zweidrittelmehrheit der Aktivmitglieder durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden.
§17 Im Falle einer Auflösung ist das Vermögen, soweit es nicht zur Deckung von Schulden benötigt wird, der KKS zur Verwahrung zu überlassen. Die KKS hat das ihr anvertraute Gut einem neu gegründeten Verein mit gleichem Zweck zu übergeben.
§18 Die Änderung der Statuten kann mit Zustimmung einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden.
§19 Diese Statuten sind durch die Generalversammlung vom 10. April 2008 mit Zustimmung der Zweidrittelmehrheit der Stimmberechtigten beschlossen worden und treten sofort in Kraft.
Schwyz, den 10. April 08
Lesen Sie den Artikel zur aktuellen Theaterproduktion aus dem «Boten der Urschweiz» im PDF-Format: Artikel anzeigen.
Informationen zur neuen Kollegitheater-Produktion 2009/10 sind ab sofort verfügbar. Die Aufführungen finden am Fr. 19. (Premiere), Sa 20., Mi 24., Fr 26. sowie Sa 27. Februar 2010 jeweils um 19.30 in der KKS-Aula in Schwyz statt.